Auf der Seite der ESTV finden Sie eine neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises.
Die Anpassungen enthalten keine neuen Regelungen, sondern bringen lediglich bereits bestehende Punkte noch klarer zum Ausdruck. So sind die Bestimmungen zu Mitarbeiterbeteiligungen und zu Aussendienstmitarbeiter präzisiert worden.
Den genauen Wortlaut der Wegleitung finden Sie hier:

ESTV Admin – Ausfüllen des Lohnausweises