SALEO – Ihr kompetenter Revisor in Zug und Umgebung
Als eingetragenes und akzeptiertes Mitglied bei der Revisionsaufsichtsbehörde in Bern sind wir befähigt eingeschränkte Revisionen für Ihre Unternehmung durchzuführen. Diese Prüfung unterliegt gesetzlichen Vorgaben und ist nicht für alle Firmen zwingend durchzuführen. In vielen Fällen wird der Entscheid, ob eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden soll, unter Berücksichtigung von externen Faktoren getroffen. Allenfalls verlangen Banken, im Zuge einer Finanzierung, zwingend eine Revision, um die vorgelegten Jahresberichte von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Wir können sie in dieser Hinsicht bereits vorgängig auf allfällig zu erfüllende Erfordernisse aufmerksam machen, so dass Sie bei einer allfälligen Finanzierung bereits die gewünschten Dokumente und Unterlagen bereit haben.
Der zu prüfende Jahresbericht umfasst neben Bilanz und Erfolgsrechnungen, auch einen umfangreichen Anhang, in welchem gesetzliche vorgeschriebene Informationen im Detail offengelegt werden müssen. Als Organ Ihrer Unternehmung haben wir die Unabhängigkeit zu wahren, werden aber selbstverständlich jede Hilfestellung, welche die Unabhängigkeit nicht gefährdet, gewähren. Ob in Bezug auf die Darstellung der Jahresrechnung, bei steuerlichen Themen oder sonstige Bemerkungen zu Themen, welche uns im Zuge der eingeschränkten Revision aufgefallen sind.
Sollten Ihre Unternehmungen die Grössenvorgaben für eine ordentliche Revision erfüllen, können wir Ihnen aus unserem Netzwerk einen Partner empfehlen, welcher die gesetzlichen Anforderungen einer ordentlichen Revision erfüllt.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Revision auf einen Blick:
Beratung im Vorfeld ob eingeschränkte oder ordentliche Revision
Organ als Revisionsstelle bei eingeschränkten Revisionen
Unterstützung bei der Vorbereitung einer allenfalls benötigten ordentlichen Revision
Durchführung freiwilliger Reviews (keine Organtätigkeit)
News
Neuerungen zum Lohnausweis
Auf der Seite der ESTV finden Sie eine neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises. Die Anpassungen enthalten keine neuen Regelungen, sondern bringen lediglich bereits bestehende Punkte noch klarer zum Ausdruck. So sind die Bestimmungen
MWST-Deklaration online einreichen
Neu besteht die Möglichkeit die MWST-Deklaration online einzureichen. Neben dem vereinfachten Handling, der Zeiteinsparung und dem zu jeder Zeit möglichen Zugriff auf das Archiv der eingereichten Deklarationen, kann man auch noch einen kleinen Beitrag
Senkung der Mehrwertsteuersätze
Ab 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz wird von 8% auf 7.7% gesenkt, der Sondersatz von 3.8% auf 3.7% und im Zuge dessen wurden auch die Saldosteuersätze entsprechend angepasst.